Nicht immer brav

Bellende Hunde beißen nicht!

Diese Weisheit ist ja recht schön, nützt aber nichts, wenn unsere Besitzer verklagt werden, nur weil wir Vierbeiner zuviel bellen.
Denn alles was wir falsch machen, geht zu Lasten unserer Herrchen und Frauchen.

Wusstet Ihr eigentlich, dass unsere Sprache eine Ruhestörung darstellt und unsere Herrchen und Frauchen, dafür sogar zur Verantwortung gezogen werden können.

Hundegebell kann rechtlich als Ruhestörung gewertet werden und wird mit einem Bußgeld geahndet

RA Henning Mersrenken

Nachbarn, denen dies missfällt, sollten ein Lärmprotokoll über mehrere Tage erstellen. Mit diesem Protokoll, können Sie sich an den Vermieter oder dem Ordnungsamt wenden. Man sollte aber in erster Linie versuchen mit unseren Herrchen und Frauchen zu sprechen, denn dies sorgt eher für eine friedliche Nachbarschaft, als der direkte Gang über die Behörden.
Hierbei muss aber unterschieden werden zwischen einem kurzen Bellen, dem Anschlagen, oder einem kontinuierlichen Bellen über mehrere Minuten (mehr als 45 bzw. 75 Minuten). Hier gibt es verschiedene Urteile.

An Sonntagen und ab 23.00 Uhr dürfen wir übrigens gar nicht bellen. Na super, da sollten sich die Menschen, dies sich das ausgedacht haben, auch mal ruhig sein.

Auch wenn wir vielleicht aus der Angst heraus jemanden beißen oder verletzen, werden unsere Besitzer bestraft.
Warum? Weil wir keine Angst haben dürfen? Nein, weil unsere Besitzer dafür sorgen müssen, dass wir niemanden verletzen.

Ich finde, dass manche Rechtssprechungen ganz schön daneben sind und viel öfters geprüft werden sollte, warum es zu dieser Situation kam.

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